Edelmetall
Auch: Edelmetallware, Mehrmetallware, Gold, Silber, Platin, Palladium
Edelmetalle im Sinne des Schweizer Edelmetallkontrollgesetzes sind Gold, Silber, Platin und Palladium; Schmuck daraus muss einen gesetzlichen Feingehalt und eine Verantwortlichkeitsmarke tragen.
Das Edelmetallkontrollgesetz (EMKG) unterscheidet mehrere Warenkategorien:
- Edelmetallwaren bestehen ganz aus Edelmetall mit einem gesetzlichen Feingehalt, auch in Verbindung mit nichtmetallischem Material wie Steinen.
- Mehrmetallwaren kombinieren Edelmetall mit unedlen Metallen, etwa Gold und Stahl. Beide Metalle müssen sichtbar sein und sich farblich unterscheiden; die Bezeichnung nennt beide, etwa «Gold 750/Titan».
- Plaquéwaren haben eine fest verbundene Edelmetallschicht auf einer Unterlage aus anderem Material, siehe Plaqué.
Titan, Edelstahl, Tantal, Wolframcarbid oder Carbon sind keine Edelmetalle im Sinne des Gesetzes, auch wenn sie für Ringe verwendet werden.