Plaqué
Auch: Plaquéware, Doublé, goldplattiert
Plaqué bezeichnet Schmuck mit einer fest verbundenen Schicht aus Edelmetall auf einer Unterlage aus unedlem Metall oder anderem Material; solche Waren dürfen in der Schweiz keine Feingehaltsangabe tragen.
Plaquéwaren müssen nach dem Edelmetallkontrollgesetz Vermerke zur Qualität tragen, die keinen Zweifel daran lassen, dass es sich um Plaqué handelt. Die Mindestanforderungen an die Edelmetallschicht regelt Anhang 1 des Gesetzes. Waren mit dünneren Überzügen dürfen als «vergoldet», «versilbert», «platiniert» oder «palladiert» bezeichnet werden.
Plaquéwaren und vergoldete Waren aus unedlem Metall dürfen keine Feingehaltsangabe tragen. Anders ist es bei vergoldetem Silber (Vermeil): Es ist eine Silberware, trägt den Feingehalt des Silbers und muss nach den Angaben der Edelmetallkontrolle zusätzlich als Silber bezeichnet sein, etwa «Ag 925».
Für Käuferinnen und Käufer heisst das: Steht auf einem goldfarbenen Stück «750» oder «585» und eine Verantwortlichkeitsmarke, handelt es sich um massives Gold dieses Feingehalts.