Edelmetalle und Recht

Altgold verkaufen in der Schweiz: Feingehalt, Tageskurs, Abzüge – und woran Sie seriöse Ankäufer erkennen

Altgold verkaufen: Metallwert selbst berechnen, übliche Abzüge verstehen, registrierte Ankäufer finden und worauf die Edelmetallkontrolle beim Verkauf achtet.

Alte Ketten, einzelne Ohrringe, ein geerbter Ring: Viele Haushalte haben Gold, das niemand mehr trägt. Wer es verkaufen möchte, bekommt Angebote von Juwelieren, Goldschmieden, Münzhändlern und mobilen Ankäufern – und oft sehr unterschiedliche Preise. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie den Wert selbst abschätzen, welche Abzüge üblich sind, welche Regeln für Ankäufer in der Schweiz gelten und was Sie vor dem Verkauf prüfen sollten.

Wenn Sie das Gold lieber behalten und daraus etwas Neues machen möchten, lesen Sie die Seite zur Umarbeitung von Erbstücken und Altgold.

Was ist Altgold rechtlich?

Das Edelmetallkontrollgesetz (EMKG) spricht nicht von «Altgold», sondern von Schmelzgut. Dazu gehört nach Artikel 1 unter anderem «zur Rückgewinnung von Edelmetallen verwendbares edelmetallhaltiges Material» – also auch alter Schmuck, der eingeschmolzen werden soll. Münzen aus Edelmetall nimmt das Gesetz ausdrücklich von den Edelmetallwaren aus; für Goldmünzen wie das Vreneli gibt es eigene Ankaufspreise.

So rechnen Sie den Metallwert selbst aus

Auf Goldschmuck steht der Feingehalt in Tausendsteln, etwa 375, 585 oder 750. Die Zahl sagt, wie viele von 1000 Gewichtsteilen reines Gold sind. Daraus ergibt sich die Rechnung:

Gewicht in Gramm × Feingehalt ÷ 1000 × Tageskurs pro Gramm Feingold

Ein Beispiel mit einem angenommenen Kurs von 100 Franken pro Gramm Feingold – eine Annahme zur Veranschaulichung, kein aktueller Kurs:

Schmuck Gewicht Feingehalt Feingold Metallwert bei 100 Fr./g
Kette 12 g 585 7,02 g 702 Franken
Ring 5 g 750 3,75 g 375 Franken
Ohrringe 3 g 375 1,125 g 112.50 Franken

Den aktuellen Kurs finden Sie bei Banken und Edelmetallhändlern; er ändert sich laufend, solange die Börse offen ist. Fehlt ein Stempel oder ist er unleserlich, kann ein Goldschmied das Material prüfen. Weissgold, Rotgold und Gelbgold unterscheiden sich nur in den Zusatzmetallen der Legierung; bezahlt wird in allen Fällen der Goldanteil.

Welche Abzüge sind üblich?

Kein Ankäufer zahlt den vollen Metallwert bar aus. Er muss das Material scheiden lassen, trägt Materialverluste und will etwas verdienen. Wie hoch der Abzug ist, legen die Ankäufer selbst fest, und eine öffentliche Übersicht für die Schweiz gibt es nicht.

Einen konkreten Anhaltspunkt liefert ein Atelier aus diesem Verzeichnis: Die Gut AG in St. Gallen veröffentlicht auf ihrer Website ein Preisbeispiel. Bei einem Tageskurs von 115 000 Franken zahlt sie pro Gramm Feingold 97.75 Franken bar aus – das sind 85 Prozent. Wer sich stattdessen eine Gutschrift für einen Einkauf geben lässt, erhält 115 Franken pro Gramm, also den vollen Feingoldwert. Das zeigt zweierlei: Erstens lohnt es sich, nach dem Prozentsatz zu fragen, und zweitens ist eine Gutschrift oder eine Umarbeitung oft mehr wert als Bargeld, wenn Sie ohnehin neuen Schmuck möchten.

Goldschmied Stutz in Luzern gibt auf seiner Website einen weiteren Tipp: Fragen Sie nicht nur nach dem Kurs, sondern danach, wie viel Sie für das ganze Schmuckstück bekommen. Nur so lassen sich Angebote wirklich vergleichen – ein hoher Kurs nützt wenig, wenn beim Gewicht oder beim Feingehalt zu Ihren Ungunsten gerechnet wird.

Wer darf Altgold ankaufen?

Für den Ankauf gelten seit einigen Jahren strengere Regeln. Nach Artikel 31a EMKG muss sich, wer gewerbsmässig Schmelzgut ankauft, über die Herkunft der Ware vergewissern und diese dokumentieren. Wer im Handelsregister eingetragen ist, muss sich beim Zentralamt für Edelmetallkontrolle registrieren; wer nicht eingetragen ist, braucht eine Ankaufsbewilligung. Die Pflicht gilt gemäss Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) seit dem 1. Januar 2023, mit einer Übergangsfrist bis 1. Januar 2024.

Gewerbsmässig ist der Ankauf ab einem gehandelten Warenwert von 50 000 Franken pro Kalenderjahr. Wer darunter bleibt, braucht weder Registrierung noch Bewilligung. Die registrierten und bewilligten Ankäufer stehen im öffentlichen Register PREZIUS, das die Edelmetallkontrolle online führt. Mobile Ankäufer müssen ihre Registrierung oder Bewilligung in Inseraten und Flyern angeben.

Manche Goldschmiede kaufen Altgold an und weisen ihre Registrierung auf der Website aus. Ein Fachgeschäft mit eigenem Ladenlokal hat den Vorteil, dass Sie wissen, an wen Sie sich wenden können, wenn später Fragen auftauchen – die Edelmetallkontrolle empfiehlt solche Ankäufer ausdrücklich.

Was die Edelmetallkontrolle beim Verkauf rät

Das BAZG hat Tipps für den Verkauf von Altgold veröffentlicht. Zusammengefasst:

  • Vorbereiten: Informieren Sie sich über den aktuellen Edelmetallkurs und schätzen Sie mit Gewicht und Feingehalt den Wert selbst ab.
  • Ankäufer prüfen: Nur an registrierte oder bewilligte Ankäufer verkaufen. Anbieter, die Sie nicht eindeutig identifizieren können, meiden.
  • Skeptisch bei Hausbesuchen: Bietet jemand an, nach Hause zu kommen, oder will er den Schmuck zum Schätzen mitnehmen, ist Vorsicht angebracht.
  • Zeit nehmen: Mehrere Offerten einholen und sich nicht drängen lassen. Auch Angebote über dem Metallwert sind ein Warnsignal.
  • Quittung verlangen: Registrierte und bewilligte Ankäufer müssen eine schriftliche Ankaufsquittung ausstellen – mit Angaben zu Ankäufer und Verkäufer, Beschreibung, Gewicht, Feingehalt und Preis, unterschrieben von beiden Seiten. Wird sie verweigert, verkaufen Sie nicht.
  • Steine und Uhren: Unseriöse Ankäufer bezeichnen wertvolle Steine oft als unecht oder wertlos. Grössere echte Steine sollten vor dem Wiegen ausgefasst und zurückgegeben werden; geht das nicht sofort, dokumentieren Sie die Übergabe mit Quittung und Fotos. Golduhren können als Rarität mehr wert sein als ihr Goldgehalt.

Fühlen Sie sich betrogen, ist die Polizei zuständig, nicht die Edelmetallkontrolle.

Steine, Perlen und Erbstücke

Bezahlt wird beim Ankauf von Altgold das Edelmetall. Goldschmiede Aeschlimann in Thun schreibt etwa, dass sie keine Edelsteine ankauft, sondern die Steine ausfasst und zurückgibt. Lassen Sie wertvolle Steine vorher schätzen, wenn Sie ihren Wert nicht kennen: Ein grösserer Diamant oder ein Farbstein mit Prüfbericht kann mehr wert sein als das Gold, in dem er gefasst ist. Auch bei signierten Stücken, alten Uhren oder besonderen Erbstücken lohnt sich die Frage, ob ein Verkauf als Schmuckstück mehr bringt als das Einschmelzen.

Muss man den Erlös versteuern?

Für Privatpersonen sind Gewinne aus der Veräusserung von Privatvermögen bei der direkten Bundessteuer steuerfrei (Art. 16 Abs. 3 DBG). Bei der Vermögenssteuer werden Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände nach dem Steuerharmonisierungsgesetz nicht besteuert (Art. 13 Abs. 4 StHG). Nach dem Verkauf gehört das Geld aber wie jedes andere Guthaben zum steuerbaren Vermögen. Wer regelmässig mit Gold handelt, kann anders beurteilt werden; im Zweifel gibt das kantonale Steueramt Auskunft.

Checkliste vor dem Verkauf

  1. Schmuck sortieren: Stücke mit Steinen, Uhren und Erbstücke getrennt halten.
  2. Gewicht und Stempel notieren und den Metallwert mit dem Tageskurs ausrechnen.
  3. Ankäufer im PREZIUS-Register prüfen.
  4. Mindestens zwei, besser drei Offerten einholen – mit Gesamtbetrag für jedes Stück.
  5. Fragen, wie viel Prozent des Feingoldwerts bar ausbezahlt werden und ob eine Gutschrift mehr bringt.
  6. Grössere Steine vor dem Wiegen ausfassen lassen.
  7. Nur mit unterschriebener Quittung verkaufen.

Wer statt zu verkaufen etwas Neues aus seinem Gold machen lassen möchte, findet im Verzeichnis der Goldschmiede Ateliers, die Altgold verarbeiten oder gutschreiben.

Häufige Fragen

Wie viel bekomme ich für mein Altgold?
Rechnen Sie zuerst den Metallwert aus: Gewicht in Gramm mal Feingehalt geteilt durch 1000 ergibt die Menge Feingold, mal Tageskurs pro Gramm den Wert. Ankäufer ziehen davon Kosten für Scheiden, Materialverlust und ihre Marge ab. Wie gross der Abzug ist, zeigt nur eine konkrete Offerte – holen Sie deshalb mehrere ein.
Muss man Altgold versteuern?
Für Privatpersonen ist der Gewinn aus dem Verkauf von Privatvermögen bei der direkten Bundessteuer steuerfrei (Art. 16 Abs. 3 DBG). Schmuck als persönlicher Gebrauchsgegenstand unterliegt nach dem Steuerharmonisierungsgesetz nicht der Vermögenssteuer; der Verkaufserlös gehört danach aber zum Vermögen. Bei regelmässigem Handel oder Unsicherheit fragen Sie Ihr kantonales Steueramt.
Woran erkenne ich einen seriösen Altgold-Ankäufer?
Er ist im PREZIUS-Register der Edelmetallkontrolle eingetragen oder hat eine Ankaufsbewilligung, wiegt vor Ihren Augen, nennt Gewicht, Feingehalt und Preis schriftlich und stellt eine unterschriebene Quittung aus. Die Edelmetallkontrolle rät zur Vorsicht bei Hausbesuchen, bei Druck und bei Angeboten über dem Metallwert.
Werden Steine beim Altgold mitbezahlt?
In der Regel nicht: Bezahlt wird das Edelmetall. Die Edelmetallkontrolle empfiehlt, grössere echte Steine vor dem Wiegen ausfassen und zurückgeben zu lassen. Manche Ateliers machen das von sich aus und kaufen Steine gar nicht an.

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