Verantwortlichkeitsmarke
Auch: VM, Herstellermarke, Meistermarke, Hersteller-Punze
Die Verantwortlichkeitsmarke ist ein beim Zentralamt für Edelmetallkontrolle registriertes Zeichen auf Edelmetallwaren, das zeigt, wer für deren Zusammensetzung und korrekte Bezeichnung verantwortlich ist.
Nach Artikel 9 des Edelmetallkontrollgesetzes müssen Edelmetall-, Mehrmetall- und Plaquéwaren neben den vorgeschriebenen Bezeichnungen eine Verantwortlichkeitsmarke tragen. Eine Feingehaltsangabe ohne gleichzeitige Verantwortlichkeitsmarke ist unzulässig. Die Edelmetallkontrolle vergleicht die Marke mit einer Unterschrift: Wer sie anbringt, steht für die Angaben auf dem Stück ein.
Das Markenbild ist frei wählbar, darf aber nicht mit registrierten Marken oder amtlichen Stempeln verwechselt werden. Die Marke wird beim Zentralamt für Edelmetallkontrolle angemeldet; seit Mai 2024 läuft die Registrierung über die Anwendung PREZIUS des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Schmuck, der zum Verkauf in die Schweiz eingeführt wird, muss bereits bei der Einfuhr eine Verantwortlichkeitsmarke tragen, die in der Schweiz registriert oder anerkannt ist – etwa die italienische Identifikationsmarke.
Die Verantwortlichkeitsmarke ist nicht dasselbe wie ein amtlicher Stempel: Sie bringt der Hersteller oder Händler selbst an. Zur amtlichen Stempelung siehe Punzierung.