Punzierung
Auch: Punze, amtliche Stempelung, Feingehaltsstempel, Hallmark, gemeinsame Punze
Punzierung bezeichnet das Einschlagen von Zeichen in Edelmetallwaren; in der Schweiz meint sie vor allem die amtliche Prüfung und Stempelung durch die Edelmetallkontrolle, die für Uhrgehäuse aus Edelmetall Pflicht und für Schmuck freiwillig ist.
Jedes Schmuckstück aus Edelmetall trägt in der Schweiz den Feingehalt und die Verantwortlichkeitsmarke – beides bringt der Hersteller selbst an. Die amtliche Punzierung geht darüber hinaus: Ein Kontrollamt prüft den Feingehalt und stempelt das Stück mit einem amtlichen Zeichen.
Für Uhrgehäuse aus Gold, Silber, Platin oder Palladium ist diese Prüfung vorgeschrieben. Für anderen Schmuck und für Mehrmetallwaren ist sie nach den Weisungen des Zentralamts fakultativ. Die Schweiz ist zudem Mitglied der Wiener Konvention über die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen; Stücke mit der «gemeinsamen Punze» der Konvention werden in den Vertragsstaaten ohne erneute Stempelung anerkannt.