Altgold
Auch: Schmelzgut, Bruchgold, Altedelmetall, Zahngold
Altgold ist gebrauchtes Gold aus Schmuck, Uhren oder Zahngold, das umgearbeitet, eingeschmolzen oder verkauft werden kann; rechtlich gehört es zum Schmelzgut.
Das Edelmetallkontrollgesetz zählt edelmetallhaltiges Material, das sich zur Rückgewinnung von Edelmetallen eignet, zum Schmelzgut. Wer gewerbsmässig Schmelzgut ankauft, muss sich über die Herkunft der Ware vergewissern und sie dokumentieren. Seit dem 1. Januar 2023 gilt dafür eine Registrierungspflicht beim Zentralamt für Edelmetallkontrolle; wer nicht im Handelsregister steht, braucht eine Ankaufsbewilligung. Gewerbsmässig ist der Ankauf nach den Angaben der Edelmetallkontrolle ab einem gehandelten Warenwert von 50 000 Franken pro Kalenderjahr.
Der Metallwert von Altgold ergibt sich aus Gewicht, Feingehalt und Tageskurs. Weil Altgold oft aus verschiedenen Legierungen besteht und Lot enthält, ist der genaue Feingehalt nach dem Einschmelzen nicht immer bekannt.
Statt es zu verkaufen, lässt sich Altgold auch umarbeiten: Ein Goldschmied verwendet das Metall für ein neues Stück oder verrechnet seinen Wert.